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KOSTEN

Taxpunktwert
• Allgemeine Zahnmedizin: 1.14
• Dentalhygiene: 1.00
• KFO: 1.00

Versäumte Termine, welche nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt!

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Wie viel die Behandlung kosten wird, hängt vom Ausmass der Zahn-/Kieferfehlstellung und somit von der Behandlung, den notwendigen Apparaturen, den Wünschen und Anforderungen des Patienten, der Dauer der Therapie und zuletzt auch von der Mitarbeit des Patienten ab.

Je nach Zusatzversicherung werden die Kosten zu einem Teil übernommen. Es empfiehlt sich diese schon möglichst frühzeitig (bei den meisten Krankenkassen bis zum 5. Lebensjahr des Kindes) abzuschliessen, da dies zu diesem Zeitpunkt noch ohne zahnärztliches Gutachten möglich ist. Danach wird häufig ein Gutachten verlangt. Da sich zu diesem Zeitpunkt gewisse Zahn-/Kieferfehlstellungen bereits zeigen können, wird der beurteilende Zahnarzt dies wahrheitsgetreu angeben müssen, was zum Ablehnen durch die Versicherung führen kann.

Während der Behandlung sollte eine Zusatzversicherung nicht mehr gewechselt werden, weil man riskiert, dass die Neue die Übernahme der Behandlung ablehnen könnte.

Bei gewissen Fällen wird die Behandlung auch von der Grundversicherung (zum Beispiel bei verlagerten Eckzähnen) oder von der Unfallversicherung übernommen. Auch in diesen Fällen ist es wichtig, dass die Kranken-bzw. Unfallversicherung nicht während der Behandlung gewechselt wird.

Sehr schwerwiegende Fälle werden durch die schweizerische Invalidenversicherung übernommen. Die dafür notwendige Abweichung der Kieferfehlstellung von der Norm wird im Fernröntgenseitenbild bestimmt und routinemäßig abgeklärt.

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Links

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Kommt Zeit, kommt Zahn (Der Beobachter)

Taxpunktwert (SSO)

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